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   LAG Hessen, 07.11.2005 - 7 Sa 473/05   

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https://dejure.org/2005,6119
LAG Hessen, 07.11.2005 - 7 Sa 473/05 (https://dejure.org/2005,6119)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07.11.2005 - 7 Sa 473/05 (https://dejure.org/2005,6119)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07. November 2005 - 7 Sa 473/05 (https://dejure.org/2005,6119)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 81 Abs 1 S 9 SGB 9
    Nichteinstellung eines Schwerbehinderten - Entschädigungsanspruch

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers - Ablehnung ohne Angabe von Gründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermutung der Benachteiligung wegen Schwerbehinderteneigenschaft bei fehlender Begründung der Ablehnung der Bewerbung; Berufung des Arbeitgebers im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung auf sachliche Gründe, die er dem betroffenen Bewerber bei seiner Unterrichtung gem. § ...

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Ablehnung eines schwerbehinderten Bewerbers; Benachteiligungsvermutung mangels schriftlicher Begründung

  • Judicialis

    SGB IX § 81 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 81 Abs. 1
    Vermutete Benachteiligung des schwerbehinderten Bewerbers bei fehlender Mitteilung des Ablehnungsgründe - Ausschluss prozessualer Geltendmachung von Sachgründen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bewerbung eines Schwerbehinderten abgelehnt - Der Arbeitgeber muss den Bewerber über die Gründe informieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 312
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.11.2005 - 7 Sa 473/05
    Steht fest, dass der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer gegenüber entgegen § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX keine Gründe für die Ablehnung der Bewerbung mitgeteilt hat, so ist dessen Benachteiligung wegen der Schwerbehinderteneigenschaft zu vermuten (im Anschluss an BAG, Urteil vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03).

    Inzwischen hat auch das Bundesarbeitgericht mit seinem Urteil vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - die im dortigen Verfahren vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung in § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Satz 1 SGB IX, nach der ein wegen seiner Schwerbehinderung diskriminierter Bewerber, der auch bei benachteiligungsfreier Auswahl die Stelle nicht erhalten hätte, Anspruch auf Entschädigung von bis zu drei Monatsgehältern hat, verworfen.

  • ArbG Frankfurt/Main, 19.02.2003 - 17 Ca 8469/02

    Entschädigung aufgrund Benachteiligung wegen der Behinderung bei Stellenbewerbung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.11.2005 - 7 Sa 473/05
    Dem Arbeitgeber ist es im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung grundsätzlich verwehrt, sich auf sachliche Gründe für die Ablehnung zu berufen, die er dem betroffenen Bewerber bei seiner Unterrichtung nach § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX nicht mitgeteilt hat (so auch schon ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 19. Februar 2003 - 17 Ca 8469/02).
  • ArbG Offenbach, 09.02.2005 - 4 Ca 170/04
    Auszug aus LAG Hessen, 07.11.2005 - 7 Sa 473/05
    das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 09. Februar 2005, Az. 4 Ca 170/04 abzuändern und die Klage abzuweisen.
  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 180/12

    Entschädigungsanspruch - abgelehnter Bewerber - Benachteiligung wegen Behinderung

    Die eine Meinung stellt auf den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck des angestrebten umfassenden Schwerbehindertenschutzes durch Verfahren besonders ab, nach dem es nicht darauf ankomme, ob der Arbeitgeber die Beschäftigungsquote bereits erfülle (Düwell in LPK-SGB IX 3. Aufl. § 81 Rn. 104; Knittel SGB IX Kommentar 6. Aufl. § 81 Rn. 73; Deinert in Deinert/Neumann Handbuch SGB IX 2. Aufl. § 17 Rn. 89 f.; Großmann GK-SGB IX Stand Dezember 2012 § 81 Rn. 178; Gutzeit in BeckOK Sozialrecht SGB IX Stand 1. Dezember 2012 § 81 Rn. 7; iE auch LAG München 25. Juni 2012 - 7 Sa 1247/10 - BeckRS 2012, 75317; LAG Hessen 7. November 2005 - 7 Sa 473/05 - NZA-RR 2006, 312) .
  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 643/07

    Behinderung - Benachteiligung - Bewerbung - Bewerbungsfrist -

    Anderes gelte ausnahmsweise, wenn der Arbeitgeber sie vorher nicht habe geltend machen können, weil sie ihm beispielsweise nicht bekannt gewesen seien (vgl. Hessisches LAG 22. März 2006 - 2 Sa 1686/05 - juris Rn. 26, ARBlattei ES 1440 Nr. 146; 7. November 2005 - 7 Sa 473/05 - juris Rn. 20, NZARR 2006, 312).
  • LAG Hessen, 22.03.2006 - 2 Sa 1686/05

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Stellenbewerbers

    Dem Arbeitgeber ist es im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung grundsätzlich verwehrt, sich auf sachliche Gründe für die Ablehnung zu berufen, die er dem betroffenen Bewerber bei seiner Unterrichtung nach § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX nicht mitgeteilt hat (im Anschluss an Hess. LAG vom 07.11.2005 - 7 Sa 473/05).

    Sofern ein Arbeitgeber in einem Verfahren um eine Entschädigung wegen der Benachteiligung gehalten ist, die Vermutung der Benachteiligung aufgrund eines Verstoßes gegen das Bewerbungsverfahrens zu widerlegen, ist es ihm grundsätzlich verwehrt, sich auf Gründe zu beziehen, die er dem betroffenen Bewerber im Rahmen seiner Unterrichtung nach § 81 Abs. 1 S. 9 SGB IX nicht mitgeteilt hat (vgl. Hess. LAG vom7. November 2005 - 7 Sa 473/05, veröffentlicht in der Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen).

    Nachträglich im Verfahren nach § 81 Abs. 2 SGB IX vorgebrachte Gründe können ausnahmsweise nur dann herangezogen werden, wenn der Arbeitgeber sie vorher nicht geltend machen konnte, weil sie ihm zum Beispiel nicht bekannt waren (vgl. Hess. LAG vom 7. November 2005 a.a.O.; Großmann a.a.O. Rn 246).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1505/11

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG bei Ablehnung einer schwerbehinderten

    Dahingestellt bleiben kann auch, ob eine Verletzung der sich aus § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX ergebenden Pflicht überhaupt geeignet ist, eine Indizwirkung iSd. § 22 AGG zu begründen (so LAG Hessen 7. November 2005 - 7 Sa 473/05 - Juris-Rn. 16, NZA-RR 2006, 312; zweifelnd LAG Mecklenburg-Vorpommern 8. September 2009 - 5 Sa 125/09 - Juris-Rn. 46).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2012 - 5 Sa 597/11

    Entschädigungsklage eines Schwerbehinderten - Nichteinladung zum

    Gleiches gilt dann, wenn feststeht, dass der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung entgegen § 81 Abs. 1 S. 4 SGB IX nicht über die eingegangene Bewerbung eines bestimmten schwerbehinderten Menschen unterrichtet hat (BAG 15.02.2005 EzA § 81 SGB IX Nr. 6; LAG Hamm 17.11.2005 - 8 Sa 1213/05 - FA 2006, 190 LS), sowie dann, wenn er dem Arbeitnehmer entgegen § 81 Abs. 1 S. 9 SGB IX keine Gründe für die Ablehnung der Bewerbung mitgeteilt hat (LAG Hessen 07.11.2005 NZA-RR 2006, 312 u. 22.03.2006 - 2 Sa 1686/05 - ArbuR 2006, 373 LS).

    Entgegen der Auffassung des LAG Hessen (07.11.2005 NZA-RR 2006, 312) ist es dem Arbeitgeber im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung auch nicht verwehrt, sich auf sachliche Gründe für die Ablehnung zu berufen, die er dem betroffenen Bewerber bei seiner Unterrichtung nach § 81 Abs. 1 S. 9 SGB IX nicht mitgeteilt hat.

  • ArbG Darmstadt, 21.08.2008 - 12 Ca 215/08

    Benachteiligung eines Arbeitnehmers wegen einer Schwerbehinderteneigenschaft

    Darüber hinaus begründet die Tatsache, dass die Beklagte den Kläger entgegen § 81 Absatz 1 Satz 9 SGB IXüber die getroffene Entscheidung nicht unter Darlegung der Gründe unverzüglich unterrichtet hat, die Vermutung, dass sie ihn wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt hat (LAG Hessen 07.11.2005 - 7 Sa 473/05 - NZA-RR 2006, S. 312; BAG 15.02.2005 - 9 AZR 635/03 - BAGE 113, 361).

    Diese Notwendigkeit besteht unabhängig davon, ob bei dem jeweiligen Arbeitgeber eine Schwerbehindertenvertretung besteht oder die Beklagte die Beschäftigungsquote bereits erfüllt (LAG Hessen 07.11.2005 a.a.O. für den Fall, dass keine Schwerbehindertenvertretung besteht).

  • ArbG Oldenburg, 14.02.2007 - 2 Ca 140/06

    Dienstbeurteilungen über schwerbehinderte Arbeitnehmer müssen offen gelegt

    Dies nimmt auch das LAG Hessen in seinem Urteil vom 07.11.2005 (Az. 7 Sa 473/05) nicht an; hier ging es um die Zuerkennung eines Entschädigungsanspruchs des bei einer Bewerbung übergangenen schwerbehinderten Menschen gem. § 81 Abs. 2 SGB IX. Insofern wird auch durch die Begründungspflicht des § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX nicht der Grundsatz durchbrochen, dass der schwerbehinderte Mensch auch bei Verfahrensfehlern und Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot keinen Anspruch auf die beworbene Stelle selbst hat.

    Verstößt der Arbeitgeber gegen eine Informationspflicht nach § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX, so wird eine Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung vermutet (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 07.11.2005, 7 Sa 473/05 ).

  • ArbG Bielefeld, 05.10.2011 - 6 Ca 1066/11

    Stellenausschreibung Diskriminierung Schadensersatz Entschädigung

    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann gemäß § 22 AGG die Vermutung begründen, der nicht berücksichtigte Bewerber sei wegen der Schwerbehinderung benachteiligt worden (vgl. Hessisches LAG Urt. v. 07.11.2005, 7 Sa 473/05, NZA-RR 2006, 312).
  • ArbG Offenbach, 09.02.2005 - 4 Ca 170/04
    Landesarbeitsgericht Hessen Urteil vom Montag, 7. November 2005 - Aktenzeichen: 7 Sa 473/05 Ablehnung eines schwerbehinderten Bewerbers; Benachteiligungsvermutung mangels schriftlicher Begründung.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.09.2009 - 5 Sa 125/09

    Benachteiligung im Bewerbungsverfahren wegen Schwerbehinderung - Darlegungs- und

    Einer näheren Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichtes vom 7. November 2005 (7 Sa 473/05) bedarf es hierfür nicht, da diese Entscheidung zu der Rechtslage vor Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ergangen ist.
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